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GÜTESIEGEL „STAATLICH GEPRÜFT“

GÜTESIEGEL „STAATLICH GEPRÜFT“

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Eine Befähigungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden. Die Meisterprüfungsstelle stellt dann ein Befähigungsprüfungszeugnis aus.

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